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   OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06   

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https://dejure.org/2009,10531
OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06 (https://dejure.org/2009,10531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2009 - 1 B 563/06 (https://dejure.org/2009,10531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2009 - 1 B 563/06 (https://dejure.org/2009,10531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BImschG § 41; 16. BImSchV
    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbelastung eines Grundstücks gestützt auf Abwägungsmangel des Bebauungsplans wegen fehlender aktiver Schallschutzmaßnahmen; Ermittlung der statthaften Klageart für die Beanspruchung geeigneter Maßnahmen zur Schaffung aktiven Lärmschutzes; ...

  • Judicialis

    BImschG § 41; ; 16. BImSchV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImschG § 41; 16. BImSchV
    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Dass ein Grundstück schon vor dem Ausbau des Verkehrsweges durch Lärm vorbelastet war, schließt aber beim Vorliegen einer der oben genannten wesentlichen Änderungen die Anwendbarkeit des § 41 Abs. 1 BImSchG nicht aus (vgl. z. B.: BVerwG, Urt. v. 15.3.2000 - 11 A 42/97 - NVwZ 2001, 71).

    Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 BImSchG ist vielmehr zunächst die Ergreifung von Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes mit dem Ziel der Einhaltung der Grenzwerte von 59 dB(A) am Tag und von 49 dB(A) in der Nacht zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 15.3.2000, a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 22.12.2004, Buchholz 406.25 § 41 BlmSchG Nr. 42; Jarras, a. a. O., § 41 Rn. 3a, 27).

    Die Beantwortung der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten hängt von dem Erfolg ab, der dem aktiven Lärmschutz zuzuschreiben ist (BVerwG, Urt. v. 15.3.2000, a. a. O.).

    Der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sieht die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen von § 41 Abs. 2 BImSchG darüber hinaus verbunden mit einer allgemeinen fachplanerischen Abwägung (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 15.3.2000, a. a. O.).

    Zu Lasten des Klägers war bei der Kosten-Nutzen-Analyse schließlich auch zu berücksichtigen, dass sein Gebäude ausweislich der gutachterlichen Berechnungen in nördlicher, östlicher und westlicher Richtung schon vor dem Ausbau der Str2...... deutlich grenzwertüberschreitendem Lärm ausgesetzt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Es handelt sich bei dieser Norm um unmittelbar geltendes Recht, das keiner weiteren Konkretisierung durch eine Rechtsverordnung bedarf (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86/95, NVwZ 1996, 901).

    (vgl. z. B.: BVerwG, Urt. v. 18.4.1996, a. a. O.; NdsOVG Urt. v. 27.3.2008 - 7 KS 158/04, DVBl 2008, 733).

    § 41 BImSchG gewährt aber nicht ausnahmslos einen Anspruch auf aktiven Lärmschutz auch bei geöffneten Fenstern (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86/95, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts hingegen enthält § 41 BImSchG striktes Recht und lässt keinen Raum für eine planerische Abwägung (vgl. z. B.: BVerwG, Urt. v. 28.1.1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Lärmsteigerungen, die infolge der baulichen Veränderung des Verkehrsweges an einer anderen Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können nicht anspruchsbegründend wirken (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04, NVwZ 2006, 331; Beschl. v. 26.1.2000 - 4 VR 19/99, 4 A 53/99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 129/07

    Zumutbarkeit von Lärm

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Außenwohnbereiche sind außerhalb von Wohngebäuden vorhandene Flächen, die nicht bloß der Verschönerung des Grundstücks dienen, sondern in Ergänzung der Gebäudenutzung für ein Wohnen im Freien geeignet und bestimmt sind wie z. B. Gärten, Terrassen, Balkone und in ähnlicher Weise nutzbare sonstige Außenanlagen (vgl. z. B.: OVG NRW, Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 VR 19.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Lärmsteigerungen, die infolge der baulichen Veränderung des Verkehrsweges an einer anderen Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können nicht anspruchsbegründend wirken (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04, NVwZ 2006, 331; Beschl. v. 26.1.2000 - 4 VR 19/99, 4 A 53/99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 B 37.00

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Nichtberücksichtigung des Vortrags der

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Für die Unverhältnismäßigkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand spricht darüber hinaus auch die Betrachtung der Zahl der von der Verlärmung infolge des Straßenausbaus betroffenen Grundstücke und der vor dem Verkehrslärm zu schützenden Personen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 11.1.2001 - 4 B 37/00, NVwZ 2001, 1398).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Auch die Lärmsteigerung am Grundstück des Klägers steht in einem adäquaten Ursachenzusammenhang mit der Fahrbahnerweiterung der Str2...... (vgl. VGH BW, Urt. v. 24.7.2003 - 5 S 1399/02 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    Dann hätte es den Betroffenen oblegen, dies seinerzeit zum Schutz ihrer Rechte innerhalb der Rechtsmittelfrist durch Klage geltend zu machen (BVerwG, Urt. v. 7.3.2007 - 9 C 2/06 -, NVwZ 2007, 827).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06
    In der beabsichtigten Steigerung der Leistungsfähigkeit der Straße als aufnehmender Verkehrsweg liegt der gesetzgeberische Grund, nunmehr erneut sicherzustellen, dass durch die Änderung keine nach dem Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden (BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26/93, NVwZ 1995, 907).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 158/04

    Nachträgliche Errichtung von Schallschutzbauten an einer Autobahn als potentiell

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Umdeutung in einen sachdienlichen Antrag;

  • VG Koblenz, 17.11.2017 - 5 K 1284/16

    Klage auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an

    Insbesondere kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, in das von ihm begehrte Verwaltungshandeln seien tatsächliche und/oder planerische Erwägungen des Beklagten einzustellen, die von ihm nicht abgeschätzt werden könnten oder vorweggenommen werden dürften oder es lägen Gründe außerhalb der Klägersphäre vor, die ihm die Formulierung eines vollstreckbaren Klageantrags unmöglich machten (Bayerischer VGH, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 29. April 2009 - 1 B 563/06 -, juris, Rn. 37).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Dies ist etwa der Fall, wenn in eine begehrte Entscheidung tatsächliche und planerische Erwägungen der Behörde einzustellen sind, die vom Kläger nicht abgeschätzt werden können oder vorweggenommen werden dürfen (vgl. Sächs OVG vom 29.4.2009 Az. 1 B 563/06 RdNr. 37).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Dies ist etwa der Fall, wenn in eine begehrte Entscheidung tatsächliche und planerische Erwägungen der Behörde einzustellen sind, die vom Kläger nicht abgeschätzt werden können oder vorweggenommen werden dürfen (vgl. Sächs OVG vom 29.4.2009 Az. 1 B 563/06 RdNr. 37).
  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 1 A 764/08

    Wiederherstellung/Umverlegung einer Zufahrt; Anliegergebrauch;

    Er richtet sich auf die Wiederherstellung des Zustandes, der im Zeitpunkt des rechtswidrigen Eingriffes bestand, und ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch die Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder dem Hoheitsträger nicht zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 26.8.1993, NVwZ 1994, 275 = DÖV 1994, 341; SächsOVG, Urt. v. 29.4.2004 - 1 B 563/06).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.04.2009 -1 B 563/06-, juris, ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.04.2009 -1 B 563/06-, juris, ist ebenfalls nicht einschlägig.
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